Aufgrund verschiedenster Beschwerden und Gerüchte im Zusammenhang mit der Reform der Zuckermarktverordnung veröffentlichen wir hier die folgende Klarstellung: • EKHN-Kirchenpräsident Dr.Peter Steinacker hat sich in einem offenen Brief entsprechend an die betroffenen Landwirte in unserer Region gewandt. Ebenso Landrat Klaus Schick und die BürgermeisterInnen unserer Region (siehe weiter unten) • Die Evangelische Kirche subventioniert keine Konkurrenten der deutschen Zuckerrübenbauern mit Entwicklungshilfe. Auch der Evangelische Entwicklungsdienst unterstützt nicht die am Export orienierte, großflächige Zuckerproduktion in Brasilien. • Die Position des Evangelischen Entwicklungsdienstes zur Zuckermarktordnung stellt keine Position der gesamten Evangelischen Kirche dar, ist auch innerhalb der Kirche kontrovers. Der Propst für Rheinhessen und die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wie auch Kirchenrätin Dr.Heinke vom „Evangelischen Dienst auf dem Land“ vertreten hier eine andere Auffassung, ebenso die Dekanatsebene. • Auch der Evangelische Entwicklungsdienst wurde genau wie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit unberechtigt auf der Postkarte „EU-Zucker kann tödlich sein“ genannt, sie waren beide daran nicht beteiligt. Die Organisation „German-watch“ wurde vorher in anderen Zusammenhängen von beiden Ämtern gefördert, nicht aber bei dieser Kampagne. • Obwohl wir das Schreiben der Kirchenleitung grundsätzlich begrüßen, vertreten wir jedoch zu einer Aussage auf Seite 2 eine abweichende Meinung. Wir glauben nicht, dass die bisher bestehende EU-Zuckermarktordnung pauschal als ungerecht gegenüber den Entwicklungsländern zu beurteilen ist. Wie im Brief erwähnt, bevorzugte die 2006 auslaufende Zuckermarktordnung nicht nur den EU-Binnenmarkt, sondern auch ganz massiv die Afrika-Karibik-Pazifik-Staaten (AKP), die gegenwärtig mit die allerschlimmste Armut auf der Welt zu erdulden haben. Die wesentlichen Zuckerexporteure, die von der EU-Reform profitieren werden, sind aber entweder eher wohlhabend (Australien) oder gehören zu den sogenannten „Schwellenländern“ bzw. „Tigerstaaten“ (Thailand, Brasilien). Obwohl es in den beiden letztgenannten Ländern zweifellos verbreitet Armut gibt, kann im Blick auf die katastrophalen Verhältnisse in den AKP-Staaten hier nicht von echter Ungerechtigkeit gesprochen werden, im Gegenteil: Wir befürchten, dass die Reform gerade die ärmsten Zuckerproduzenten in den AKP-Staaten ihrer Entwicklungsmöglichkeiten beraubt ohne den Menschen in Brasilien -abgesehen von einer wohlhabenden kleinen Minderheit – wirklich zu mehr Einkommen zu verhelfen. Die Forderungen der Kirchenleitung der EKHN, unterstützen wir gleichwohl: • dass gerade die ärmsten Staaten der Welt Marktzugang erhalten müssen – das wären dann allerdings die AKP-Staaten und nicht die Zuckerweltmarktführer Brasilien, Australien und Thailand • dass nicht nur bei uns soziale und ökologische Standards in der landwirtschaftlichen Produktion eingehalten werden müssen, was gegenwärtig z.B. in Brasilien überhaupt nicht der Fall ist • und dass es keine „einseitige Exportorientierungen zu Lasten der Eigenversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln“ in der Zukunft geben darf. In diesem Sinne werden wir Sie bei Ihren Aktivitäten auch aktiv unterstützen, so gut es uns möglich ist, das ist im Sinne unseres christlichen Glauben, sowohl hinsichtlich der Gerechtigkeit gegenüber den Ärmsten der Welt als auch hinsichtlich der Bewahrung von Gottes Schöpfung. Pfarrer Frank Holzbrecher und Kirchenvorstände Undenheim/Friesenheim „Landwirte brauchen eine gerechte Chance“ Kirchenpräsident kritisiert Reformpläne zur EU-Zuckermarktordnung: Mit einem Brief an die Bauern wirbt die EKHN um Verständnis für das schwierige Verhältnis von Mitgliedersolidarität und Entwicklungshilfe Darmstadt, 26. Juli 2005. Mit einem Brief hat sich der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Dr. Peter Steinacker, an die Zuckerrübenbauern gewandt und darin zur geplanten Reform des EU-Zuckermarktes Stellung bezogen. Der Brief wird in diesen Tagen über die Evangelischen Pfarrämter den Landwirten zugestellt. Betroffen sind etwa 3100 Betriebe im Kirchengebiet der EKHN, zu dem mit der Wetterau, Rheinhessen und Südhessen wichtige Zuckerrübenanbaugebiete gehören. Kritik an der Entwicklungshilfe der Kirche Steinacker reagiert mit dem Brief auf Kritik aus den Reihen der Landwirte, die der Evangelischen Kirche vorwerfen, sie zeige zu wenig Solidarität mit ihnen und ihrer schwierigen Lage. Evangelische Entwicklungshilfeorganisationen hatten die handelverzerrenden Maßnahmen der EU auf dem Zuckermarkt schon lange als ungerecht gegenüber den Zuckerrohrbauern in anderen Ländern kritisiert. Die EU plant nun eine rund 40-prozentige Reduktion des in der EU festgesetzten Mindestpreises für Zucker, der bislang etwa dreimal höher gehalten wird als der Weltmarktpreis. Diese Reform sieht allerdings sehr schnelle Änderungen ohne ausreichende Übergangsfristen für die heimischen Landwirte vor. Das könnte etwa einem Drittel der Betriebe, die bisher Zuckerrüben anbauen, die finanzielle Grundlage rauben. Kirche im Dilemma zwischen Sorge um Mitglieder und Prinzipien der Gerechtigkeit Mit dem Brief warb Steinacker bei den Landwirten um Verständnis dafür, dass die Kirche ein breites Aufgabenspektrum habe, das sie aus dem biblischen Auftrag ableite. Dazu zähle in besonderer Weise die Begleitung ihrer Mitglieder und deren Angehöriger. Dafür engagierten sich die örtlichen Kirchengemeinden und - speziell für die Landwirte - der evangelische „Dienst auf dem Lande“. Gleichzeitig habe die Kirche auch andere Aspekte zu berücksichtigen, die mit dem Dreiklang „Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung“ beschrieben würden und die an Länder- oder Kirchengrenzen nicht Halt machten. Dazu gehöre es auch, „Ungerechtigkeiten, etwa durch handelsverzerrende Maßnahmen, zu benennen“. Steinacker: Gerechte Chance für Landwirte in der EU In dem Brief bekräftigte Steinacker, dass Änderungen unausweichlich seien, denn „die bisherige EU-Zuckermarktordnung ist gegenüber den Entwicklungsländern ungerecht.“ Gleichzeitig forderte Steinacker: „In Deutschland muss der Strukturwandel allerdings so gestaltet werden, dass dabei nicht nur Einkommensmöglichkeiten entfallen sondern neue entwickelt werden. Bei den anstehenden gravierenden Veränderungen treten wir auch politisch dafür ein, dass Ihnen, den Zuckerrübenbauern, angemessene Anpassungszeiträume und zukunftsorientierte Umstrukturierungshilfen gewährleistet werden. Als Landwirte brauchen Sie eine gerechte Chance, gut durchgeplant auf die neuen Rahmenbedingungen reagieren zu können.“ Ziel: Umsetzung der Menschenrechte für möglichst alle Steinacker wies darauf hin, dass die geplanten Maßnahmen nicht automatisch zu mehr Gerechtigkeit führen werden. Zur gerechteren Gestaltung der globalen Agrarhandelsbedingungen gehöre zentral, dass in den Entwicklungs- bzw. Schwellenländern - wie zum Beispiel beim Zucker-Weltmarktführer Brasilien - angemessene soziale und ökologische Standards bei der landwirtschaftlichen Produktion eingehalten würden. Ziel aller entwicklungspolitischen Maßnahmen müsse „die Umsetzung der Menschenrechte für möglichst alle“ sein. Einfache gerechte Lösungen gebe es hier nicht, sondern Kompromisse seien notwendig, schrieb Steinacker den Landwirten. Hintergrund: Zuckermarkt Die EU sichert derzeit den Zuckerrübenbauern Preise, die deutlich über den Weltmarktpreisen liegen. Da die EU einen Überschuss produziert, exportiert sie derzeit im großen Maßstab Zucker auf den Weltmarkt unter dem Produktionspreis. Gleichzeitig schottet sie ihren Binnenmarkt mit sehr hohen Schutzzöllen ab. Dies nimmt Bauern in anderen Ländern Entwicklungsmöglichkeiten. Laut EU-Beschluss sollen ab dem Jahr 2009 die 49 „am wenigsten entwickelten Länder“ dieser Erde einen Zugang zum EU-Zuckermarkt erhalten. Hinter diesen rechtlichen Verpflichtungen steht das Konzept „Handel statt Almosen“. Weitere Informationen und den Wortlaut des Briefes finden Sie unter www.ekhn.deFachliche Rückfragen beantwortet Dr. Maren Heincke, Referentin für Landwirtschaft im EKHN-Zentrum für Gesellschaftliche Verantwortung, unter 06131/28744-47 Darmstadt, 26. Juli 2005 Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher Resolution der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises Mainz-Bingen, des Landrates und der Kreisbeigeordneten zur geplanten Reform der Zuckermarktordnung - beschlossen am 21. Juli 2005 – 1. Die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker aus Rheinhessen haben am 19.05.2005 eine „Erklärung zur Zukunft der Region Rheinhessen“ unterzeichnet. In dieser Erklärung ist auch ein Bekenntnis zur Landwirtschaft und zum Weinbau in unserer Region enthalten. 2. Die Zuckermarktordnung in ihrer jetzigen Form wird Mitte 2006 auslaufen. Geplant sind drastische Preiskürzungen von rd. 40 %. Viele landwirtschaftliche Betriebe wären bei einer Umsetzung der Reform trotz der geplanten Ausgleichszahlungen in ihrer Existenz bedroht. 3. Damit sind tausende von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft und in der Zuckerindustrie in Gefahr. Betroffen wären auch die soziale Struktur unserer Gemeinden und das gesamte dörfliche Leben. 4. Die Anwesenden solidarisieren sich ausdrücklich mit unseren Landwirten und ihren Familien. Sie fordern, dass die unumgänglichen Maßnahmen auf die betriebliche Situation und die regionale Struktur Rücksicht nehmen. 5. Sie fordern weiterhin, dass unserer Landwirtschaft neue Perspektiven geboten werden, Arbeitsplätze erhalten bleiben und die regionale Identität Rheinhessens gesichert wird. Für die Kommunen im Landkreis Mainz-Bingen gez. gez. Klaus Penzer Claus Schick Bürgermeister Landrat Vorsitzender der GStB-Kreisgruppe